Kostenerstattung

Eine Behandlungseinheit kostet zwischen 90 und 105 Euro.

Immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten osteopathischer Leistungen. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht gesetzlicher Krankenversicherungen, die osteopathische Leistungen bezuschussen:

osteopathie.de/krankenkassenliste

Da keine Gewährleistung für die Aktualität dieser Auflistung gegeben werden kann, sprechen Sie bitte zusätzlich Ihre Krankenversicherung an.

Bei Privat- und privaten Zusatzversicherungen besteht die Möglichkeit, osteopathische Leistungen über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abzurechnen.

Sie benötigen kein Rezept von einem Haus- oder Facharzt, um zu einem Osteopathen gehen zu können. Einige Krankenkassen verlangen jedoch eine ärztliche Empfehlung für die Kostenerstattung.